Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

zwischen Ihnen und der Firma Blessing Flusstouristik GmbH werden die nachfolgenden Bestimmungen gültig, sobald ein Reisevertrag zustande kommt. Diese ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Daher lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung bitte sorgfältig durch!

  1. Reiseanmeldung / Zahlung / Insolvenzversicherung

    Zwischen dem Kunden und der Firma Blessing Flusstouristik GmbH kommt mit Ihrer Reiseanmeldung ein Vertrag zustande. Sie erhalten von der Blessing Flusstouristik GmbH eine schriftliche Bestätigung. Dem Katalog entnehmen Sie den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Kein Dritter ist berechtigt, über die Bestätigung bzw. die Reiseausschreibung hinaus abweichende Leistungszusagen im Namen von Blessing Flusstouristik GmbH zu machen. Bitte lassen Sie sich die schriftliche Bestätigung in Ihrem Reisebüro aushändigen, falls diese Ihnen nicht zugesandt worden ist. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. Die von Ihnen im Voraus geleisteten Zahlungen sowie notwendige Aufwendungen, die Ihnen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses von Blessing Flusstouristik GmbH entstehen, haben wir bei der R&V Allgemeine Versicherung AG Wiesbaden abgesichert. Mit unserer (auch telefonischen) Be-stätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (mindestens € 50,- pro Person) fällig, ebenso die Prämie für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/ Rechnungsnummer nur an:
    Blessing Flusstouristik GmbH Ostfildern, Volksbank Stuttgart, IBAN: DE63 6009 0100 0365 1530 28 BIC: VOBADESS

  2. Reiserücktritt & Umbuchung

    Der Eingang Ihrer schriftlichen Erklärung bezüglich eines Rücktritts bzw. einer Umbuchung bei der Blessing Flusstouristik GmbH maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Blessing Flusstouristik GmbH . Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein.

  3. Reiserücktrittskosten

    Auch wenn Sie kein Verschulden trifft, entstehen Rücktrittskosten. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Die Rücktrittskosten sind gestaffelt und errechnen sich wie folgt:

    • bis 120 Tage 5 %;
    • ab 119 Tage bis 60 Tage 25 %;
    • ab 59 Tage bis 30 Tage 45 %;
    • ab 29 Tage bis 15 Tage 60 %;
    • ab 14 Tage bis 1 Tag 80 %;
    • am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 %;
  4. Rücktritt durch den Veranstalter / Kündigung

    Vor Antritt der Reise kann Blessing Flusstouristik GmbH vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen – wenn der Gast die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, – bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für die Blessing Flusstouristik GmbH nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass Blessing Flusstouristik die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

  5. Leistungen / Sonderwünsche

    Ausschließlich die Ausschreibungen, Abbildungen und Preisangaben im gültigen Katalog der Blessing Flusstouristik GmbH geben Auskunft über Art und Umfang der Leistungen. Sonderwünsche oder zusätzlich gewünschte Leistungen sind nur gültig nach vorheriger Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch die Blessing Flusstouristik GmbH. Dritte sind nicht berechtigt, in unserem Namen Zusagen über Zusatzleistungen zu machen.

  6. Leistungs- und Preisänderungen

    Treten nach Vertragsabschluss Umstände auf, welche von der Blessing Flusstouristik GmbH nicht vorhersehbar waren, und die dazu führen, dass die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann, ist die Blessing Flusstouristik GmbH dazu berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Die Blessing Flusstouristik GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

    1. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

    2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

    3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.

    4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. Die Angabe der Reisedauer im Prospekt nach Tagen oder Wochen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden usw.; Abrechnungsgrundlage ist immer die Anzahl Übernachtungen.

  7. Haftung

    Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt

    1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

    2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung wegen Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Wir haften

    nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, DB Fahrkarten, private Unternehmungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet .

    werden. Soweit wir vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage sind oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, haften wir bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (2. Seerechtsände-rungsgesetz, insbesondere Anlage zu § 664 HGB)

  8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

    Innerhalb eines Monats nach vertraglicher Beendigung des Reisevertrages müssen Sie alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche, mit Ausnahme von Scha-densersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, gegenüber der Blessing Flusstouristik GmbH geltend machen. Später eingehende Ansprüche werden nur berücksichtigt, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren die Ansprüche des Reisenden nach einem Jahr, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Blessing Flusstouristik GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Blessing Flusstouristik GmbH beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Blessing Flusstouristik GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- undSchadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.

  9. Mitwirkungspflicht / Kündigung durch den Reisenden/

    Gepäckschäden

    Bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei dem zuständigen Reiseleiter zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, der Blessing Flusstouristik-Reiseleitung vor Ort eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Bitte bedenken Sie, dass Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei der Blessing Flusstouristik GmbH.

  10. Sonstiges

    Bei Fluganreisen richtet sich das zugelassene Frei- und Handgepäck pro Erwachsenem nach den Bestimmungen der Fluggesellschaften bzw. den behördlichen Vorschriften. Bitte beachten Sie den Hinweis auf dem Flugticket. Bei Vor- und Nachprogrammen liegt die Einteilung der Zimmer in der Zuständigkeit des Hotels.

  11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    Die Blessing Flusstouristik GmbH unterrichtet alle Reiseteilnehmer des Landes, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Der Reiseteilnehmer selbst ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch die Blessing Flusstouristik GmbH bedingt sind.

  12. Gerichtsstand

    Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen gegen Blessing Flusstouristik ist Stuttgart. Veranstalter: Blessing Flusstouristik GmbH, Lenaustrasse 12, 73760 Ostfildern. Drucklegung: August 2014

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